Erwachsene Menschen sind es gewohnt, wichtige Entscheidungen im Leben selbstbestimmt zu treffen. Eine Patientenverfügung ist eine vorsorgliche Erklärung des eigenen Willens, die jeder abgeben kann der volljährig und geschäftsfähig ist. Sie wird für den Fall aufgestellt, dass man, aus welchen Gründen auch immer, geistig oder körperlich nicht in der Lage ist, eigene Willensäußerungen zu tätigen. Die Patientenverfügung wird häufig auch als Patientenbrief oder Patiententestament bezeichnet.
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Die Situation den eigenen Willen nicht mehr selbst äußern zu können und handlungsunfähig zu sein, kann zum Beispiel bei Erkrankungen wie Demenz, Alzheimer oder nach einem schweren Unfall eintreten. Mit Hilfe einer Patientenverfügung kann man festlegen, ob und inwieweit man ärztlich behandelt werden möchte. Unter anderem lässt sich so mit einer Patientenverfügung verhindern, dass man mit lebenserhaltenden Maßnahmen behandelt wird. Der Gedanke, dass der Ehepartner oder die Familie die gesundheitlichen Entscheidungen für einen treffen kann, ist ein Irrtum. Die Entscheidungsbefugnis muss zuerst durch eine Patientenverfügung legitimiert werden.
Was kann ohne Patientenverfügung passieren?
Gibt es keine Patientenverfügung mit Zustimmung oder Ablehnung zu Behandlungsmaßnahmen, wird bei schwerwiegenden Eingriffen vom Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt. Dadurch kann es dazu kommen, dass Patienten entgegen ihrem eigenen Willen Behandlungen unterzogen werden. Im Zweifel gilt für die Ärzte absoluter Lebensschutz, das heißt sie müssen sich für lebenserhaltende und lebensverlängernde Maßnahmen entscheiden.
Wo bekomme ich eine Patientenverfügung?
Es gibt viele Seiten im Internet auf denen Sie eine Patientenverfügung Formular-Vorlage kostenlos herunterladen können. Diese müssen Sie dann in der Regel nur noch um Ihre persönlichen Angaben ergänzen und unterschreiben. Allerdings ist eher davon abzuraten, eine beliebig pauschale Verfügung aus dem Netz herunter zu laden und ungeprüft zu unterschreiben. Denn neben den rechtlich relevanten Aspekten ist der detaillierte medizinische Inhalt von besonderer Wichtigkeit. Es bietet sich also an nur zur Orientierung auf vorgefertigte Muster und Vorlagen für eine Patientenverfügung zurückzugreifen. Sie können sich auch eine individuelle Verfügung erstellen, in die Sie Ihre ganz persönlichen Wertvorstellungen und Überzeugungen bezüglich diverser Behandlungsmaßnahmen mit einfließen lassen können.
Patientenverfügung – Formular richtig ausfüllen
Eine Patientenverfügung beginnt mit Ihren persönlichen Daten und der Willenserklärung wie z.B. Ich, Name, Vorname, Anschrift, gebe hiermit eine Patientenverfügung ab, für den Fall…Fahren Sie dann damit fort sämtliche Situationen aufzuschreiben für die Ihre Patientenverfügung gelten soll. Beschreiben Sie dabei möglichst eindeutig, was im Bedarfsfall an ärztlichen Maßnahmen getan werden darf und was nicht getan werden soll. Dies betrifft z.B die Durchführung oder Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen. Desweiteren könnten Sie angeben ob Sie Ihre Organe spenden möchten.
Bevollmächtigen Sie außerdem eine Vertrauensperson als Ihren Betreuer. Der Betreuer darf medizinisch relevante Entscheidungen treffen und muss für die Durchsetzung Ihrer Patientenverfügung Sorge tragen. Dazu können Sie sich an den einzelnen Textbausteinen von vorgefertigten Mustern und Vorlagen für eine Patientenverfügung orientieren. Abschließend muss die Verfügung von Ihnen handschriftlich unterzeichnet werden. Ausserdem können Sie sich die Verfügung von einem Notar beglaubigen lassen. Die notarielle Beglaubigung bietet zusätzliche Sicherheit bezüglich der Indentitätsfeststellung und Dokumentation der Ihrer Geschäftsfähigkeit.
Da bei einer Patientenverfügung der detaillierte medizinische Inhalt von besonderer Wichtigkeit ist, könnten Sie sich eventuell schwer tun selbst eine Verfügung zu formulieren. In diesem Falle können Sie eine fachkundige Beratung zur Patientenverfügung bei Ihrem Hausarzt oder Ihrer Krankenkasse bekommen. Ärzte sind ebenso wie Krankenkassen mit diesem Thema vertraut und können sie bei der Erstellung Ihrer Verfügung unterstützen indem Sie Ihnen wichtige Fragen beantworten und medizinische Begrifflichkeiten erklären.
Mehr Hilfe zum Thema Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung gibt die Broschüre „Patientenverfügung“ vom Bundesministerium der Justiz .
Was gibt es noch zu beachten?
Eine Patientenverfügung zu erstellen hat keinen Sinn, wenn niemand darüber informiert ist und niemand die Verfügung finden kann. Informieren Sie also den von Ihnen bestimmten Bevollmächtigten ebenso wie Ihre Familie und Ihren Hausarzt darüber, dass Sie eine Patientenverfügung haben. Bewahren Sie die Patientenverfügung so auf, dass die Angehörigen sie im Ernstfall schnell finden können und nicht erst die ganze Wohnung auf den Kopf stellen müssen. Im Idealfall wissen Ihre Angehörigen wo die Patientenverfügung zu finden ist. Weiterhin können Sie einen Hinweis auf Ihre Patientenverfügung neben ihrem Personalausweis im Geldbeutel hinterlegen.
Abschließend bleibt zu sagen, dass die Formulierung einer individuellen Patientenverfügung durchaus sehr empfehlenswert ist. Denn es ist auf jeden Fall ein gutes Gefühl zu wissen, dass im Zweifelsfall nur jene Behandlungen und Maßnahmen vorgenommen werden, die auch wirklich erwünscht sind.
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